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Die Höhe der Anwaltsgebühren richtet sich in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und hängt vom Streitwert oder einem gesetzlichen Gebührenrahmen ab. Alternativ kann auch eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden. Sind Sie rechtsschutzversichert, werden die Kosten meist von Ihrer Versicherung übernommen – abgesehen von einer möglichen Selbstbeteiligung.
In vielen Fällen muss zudem die Gegenseite die Kosten tragen, wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen. Eine reine Erstberatung für Verbraucher kann bis zu 190 € zzgl. MwSt. kosten. Als ADAC-Mitglied erhalten Sie unter Umständen eine kostenfreie Beratung. Konkrete Angaben zu den Kosten sind jedoch erst nach Prüfung Ihres individuellen Falls möglich.
In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten. Gerne prüfen wir für Sie, ob eine Deckungszusage erteilt wird und übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit Ihrer Versicherung.
In einem ersten Gespräch schildern Sie uns Ihr Anliegen, und wir prüfen die rechtliche Situation. Anschließend besprechen wir mit Ihnen mögliche Vorgehensweisen sowie die voraussichtlichen Kosten und nächsten Schritte.