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Unser Schwerpunkt

Steuerrecht

Unsere Kanzlei unterstützt Sie auch bei steuerrechtlichen Fragestellungen. Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen bei steuerlichen Problemen und vertreten Ihre Interessen gegenüber den Finanzbehörden.

Die unterschiedlichen Bereiche des Steuerrechts

Im Steuerrecht geht es häufig um Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt, Steuerbescheide oder steuerliche Prüfungen. Unsere Kanzlei prüft Ihren individuellen Fall sorgfältig und unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte gegenüber den Finanzbehörden wahrzunehmen. Dabei legen wir großen Wert auf eine verständliche Beratung und eine lösungsorientierte Vorgehensweise.

Steuerbescheide

Prüfung von Steuerbescheiden
Einspruch gegen Steuerbescheide
Fristwahrung gegenüber dem Finanzamt
Vertretung im Einspruchsverfahren
Korrektur fehlerhafter Bescheide
Beratung zu steuerlichen Pflichten
beraten lassen

Steuerstrafrecht

Steuerstrafverfahren
Steuerhinterziehung
Selbstanzeige
Vertretung im Ermittlungsverfahren
Beratung bei steuerlichen Vorwürfen
Verteidigung vor Gericht
beraten lassen

Finanzbehörden

Kommunikation mit dem Finanzamt
Vertretung bei steuerlichen Streitigkeiten
Begleitung bei Betriebsprüfungen
Durchsetzung steuerlicher Ansprüche
Außergerichtliche Klärung von Steuerfragen
Vertretung im Finanzgerichtsverfahren
beraten lassen

Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch eingelegt werden. Ob ein Einspruch sinnvoll ist, hängt von den konkreten Umständen und der Begründung des Bescheids ab. Eine sorgfältige Prüfung kann helfen, mögliche Fehler oder Unstimmigkeiten zu erkennen.

In der Regel beträgt die Einspruchsfrist einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids. Wird diese Frist versäumt, wird der Bescheid meist bestandskräftig. Daher ist es wichtig, mögliche Schritte frühzeitig zu prüfen.

Bei einer Betriebsprüfung überprüft das Finanzamt steuerliche Unterlagen eines Unternehmens. Dabei können verschiedene steuerliche Sachverhalte genauer untersucht werden. Eine gute Vorbereitung und eine sorgfältige Prüfung der Unterlagen können dabei helfen, mögliche Fragen oder Probleme frühzeitig zu klären.

Von Steuerhinterziehung spricht man, wenn steuerlich relevante Angaben bewusst unvollständig oder falsch gemacht werden und dadurch Steuern verkürzt werden. Welche rechtlichen Konsequenzen im Einzelfall drohen, hängt von verschiedenen Umständen ab.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Selbstanzeige dazu führen, dass eine Steuerhinterziehung strafrechtlich nicht verfolgt wird. Dabei müssen jedoch verschiedene gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein, weshalb eine genaue Prüfung der Situation wichtig ist.

Das Finanzamt kann im Rahmen eines Steuerverfahrens zusätzliche Informationen oder Unterlagen anfordern. In solchen Fällen kann es sinnvoll sein zu prüfen, welche Angaben erforderlich sind und welche Rechte und Pflichten bestehen.